FAQ - Fragen und Antworten
Inhaltsverzeichnis
Was kostet ein Schmuckgutachter?
Nein! Ein Telefonat dient zunächst einmal der Besprechung des Sachverhalts, um vorab zu klären, was ich für Sie tun kann. Hier entstehen keine Kosten.
Ja! Grundsätzlich sind Anrufe kostenfrei. Auch der erste Termin ist ein Beratungstermin. Erst nach expliziter Auftragserteilung oder vorheriger Absprache, kann es zu Kosten beim ersten Termin kommen.
Kosten entstehen erst ab dem Moment, in dem ich für Sie tätig werde (explizite Auftragserteilung durch Sie).
Ein Gutachtenauftrag kann bei uns im Geschäft oder per E-Mail erteilt werden. Sie vereinbaren einen (Telefon-)Termin mit mir und wir klären offene Fragen zum Gutachten, zum Ablauf. Dabei nenne ich Ihnen vorab die Kosten für das Gutachtenhonorar. Per E-Mail geht das auch, nur die Kosten für das Gutachten kann ich oft erst nach in Augenscheinnahme/ Prüfung der Wertgegenstände nennen.
Die Kosten sind keine Pauschalen, sondern berechnen sich nach der Arbeitszeit, die ich für die Erstellung des Gutachtens benötige.
Es ist zum Beispiel einfacher und schneller, einen Trauring zu bewerten, als ein Collier, welches besetzt ist mit Edelsteinen, Diamanten und Perlen.
Wie werden Wertgegenstände für ein Gutachten transportiert?
- Ihre Wertgegenstände sind damit jederzeit versichert!
Ich arbeite ausschließlich im Bundesgebiet und versende deshalb nicht ins Ausland.
Gerne können Sie mir, nach Absprache, auch Schmuck aus dem Ausland schicken, für den ich dann ein Gutachten erstelle. Die versicherten Transporte (Hin- und Rückweg) müssen Sie veranlassen.
- Alle Wertgegenstände sind damit jederzeit versichert!
Was ist der Nutzen eines Gutachtens z.B. vor Gericht oder beim Verkauf?
Das von mir erstellte Gutachten ist ein objektiver und neutraler Befund über das Schmuckstück/die Uhr und ist von Gerichten und Versicherungen anerkannt. Mit meinen Gutachten können Sie auch Schmuck weiter verkaufen, für den sie keine Belege mehr haben, oder diese zu alt sind. Damit hat auch der mögliche Käufer die Gewissheit der Echtheit und des Wertes.
Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger stempelt (Siegel) seine Gutachten und macht dadurch deutlich, dass das Gutachten offiziell und neutral ist. Zu erkennen ist das an dem für Sachverständige üblichen Rundstempel.
Die Gutachten, die ich als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter erstelle, sind gerichtlich belastbar, das heißt, sie sind vor Gericht zugelassen und haben auch vor Gericht Bestand.
Woran erkennt man seriöse Gutachter?
Wie läuft ein Gutachten ab? Was ist das Besondere eines Zertifikats?
Durch Marktanalysen und ständige Fort- und Weiterbildung ist es einem öffentlich bestellten und vereidigtem Gutachter möglich, auch für Schmuckstücke, zu denen es keine Kaufunterlagen oder Belege mehr gibt, einen zutreffenden heutigen Marktpreis zu ermitteln. Das dieser Marktpreis von verschiedenen äußeren Faktoren mitbestimmt wird, versteht sich von alleine.
Es gibt die Möglichkeit, mir vorab Bilder des Schmucks per Mail zu schicken. Gehen Sie hierzu auf die unverbindliche Gutachtenanfrage und senden Sie mir Ihre Bilder.
In einem gemeinsamen Telefonat legen wir zusammen die Versicherungssumme für den Transport zu mir fest. Im jedem Fall sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass die Entschädigung bei einem Postverlust ausreicht, um ggf. den Schmuck/Uhr zu ersetzen.